§ 2b UStGUmsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand: weitere Einzelfälle
Abo-Inhalt 06.01.2025 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Das FinMin Schleswig-Holstein regelt weitere Einzelfälle im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Auswirkung unter der Geltung des § 2b UStG. |
Abordnung von Beamten mit dem Ziel der Versetzung
Ordnet eine jPöR einen Beamten mit dem Ziel der Versetzung an eine andere jPöR ab, führt dies nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen i. S. d. § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG (FinMin Schleswig-Holstein 29.1.24, VI 3510 – S 7107-001).
Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigung durch Gerichtsvollzieher
Die Zustellung der Vorpfändungsbenachrichtigung durch den Gerichtsvollzieher (§ 845 Abs. 1 Satz 1 ZPO) im Inland ist nach § 2b Abs. 1 UStG nicht umsatzsteuerbar (FinMin Schleswig-Holstein 30.8.24, VI 3510-S 7107-001).
ID: 50252497
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