EU-ParlamentEinfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten werden davor geschützt, dass die Verantwortung für Berichte auf sie abgewälzt wird. Nur Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR unterliegen der Sorgfaltspflicht. Die Vorschriften für die Sorgfaltspflicht gelten ab Juli 2029.
So lauten die wichtigsten Punkte der aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die unternehmerische Sorgfaltspflicht, auf die sich das EU-Parlament am 16.12.25 geeinigt hat.
Die aktualisierten Nachhaltigkeitsvorschriften gehören zum Vereinfachungspaket Omnibus I der Kommission. Nachdem zunächst der Geltungsbeginn der Nachhaltigkeitsberichterstattungs- und Sorgfaltspflichten verschoben wurde, sollen sie mit diesem Vorschlag vereinfacht werden. Außerdem will man den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern.
- Europäisches Parlament, PM 16.12.25, www.iww.de/s14891
AUSGABE: BBP 1/2026, S. 1 · ID: 50663677