Arzthaftung„Nicht zu früh und nicht zu spät!“ – zwei Urteile zum richtigen Zeitpunkt der Patientenaufklärung
| Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Aufklärungsgespräch vor einem Eingriff? Diese Frage ist immer wieder Gegenstand von Arzthaftungsprozessen. Eine – gesetzlich nicht feststehende – Faustformel lautet: Aufklärung bei stationären, gefahrgeneigten Eingriffen einen Tag vor der OP, bei risikoärmeren ambulanten Eingriffen reicht der OP-Tag selbst aus. Zwei Urteile zu diesem Thema fasst der folgende Beitrag zusammen. |
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AUSGABE: CB 3/2021, S. 8 · ID: 47118447