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intensivmedizinFolgen des BVerfG-Beschlusses zur Triage: neue Handlungsempfehlungen für (Chef-)Ärzte?
Abo-Inhalt26.01.20222015 Min. LesedauerVon Prof. Dr. iur. Michael Tsambikakis, Tsambikakis & Partner
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Hinweis an Redaktion
| Die Coronapandemie stellt die Ärzteschaft weiterhin vor Herausforderungen. Neben der ohnehin kapazitätsbedingten angespannten Ausgangslage in der Patientenversorgung treffen Ärztinnen und Ärzte bei Triage-Entscheidungen auf ein nicht alltägliches Haftungsrisiko. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu den Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderungen entschieden (Urteil vom 16.12.2021, Az. 1 BvR 1541/20, CB 01/2022, Seite 1). Ergeben sich daraus neue, möglicherweise verallgemeinerbare Maßstäbe für Triage-Entscheidungen? |
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AUSGABE: CB 2/2022, S. 4 · ID: 47932361
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