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CBChefärzteBrief

StrafrechtSchärfere Regeln für den Umgang mit Impfpässen und anderen Gesundheitszeugnissen

Abo-Inhalt03.01.20221607 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund

| Aufgrund einer Gesetzeslücke war die Bestrafung von Impfpassfälschern und Nutzern gefälschter Impfpässe bisher kaum möglich. Mit Wirkung zum 24.11.2021 hat der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch (StGB) angepasst und die Regeln zum Umgang mit Gesundheitszeugnissen auch für Ärztinnen und Ärzte verschärft. |

Neuregelung setzt früh an

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AUSGABE: CB 2/2022, S. 3 · ID: 47910915

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