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CBChefärzteBrief

ArzthaftungsrechtDiese Sorgfaltspflichten gelten, wenn der fachliche Standard fehlt

Abo-Inhalt11.04.20224735 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Nicht selten sind Behandlungssituationen in der Klinik so speziell und außergewöhnlich, dass es keine fachlichen Standards wie etwa Leitlinien hierfür gibt. Doch welcher Sorgfaltsmaßstab gilt dann haftungsrechtlich? Hierzu hat das Landgericht (LG) Flensburg ein interessantes Urteil gesprochen, das nunmehr veröffentlicht worden ist: Als Maßstab gilt die „Sorgfalt eines vorsichtig Behandelnden“. Die Erben einer Patientin hatten mit ihrer Klage z. T. Erfolg (Urteil vom 08.10.2021, Az. 3 O 188/18). |

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AUSGABE: CB 5/2022, S. 9 · ID: 48178905

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