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CBChefärzteBrief

ArzthaftungMobilisation nach Hallux-Valgus-OP: „Immer-so-Beweis“ hilft Behandlerseite, bleibt aber riskant

Abo-Inhalt01.12.20221244 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Bei Aufklärungsgesprächen können sich die beteiligten Ärzte i. d. R. nicht mehr an den Gesprächsinhalt erinnern, wenn es Jahre später zum Haftungsprozess kommt. Hier können Gerichte den „Immer-so-Beweis“ anwenden (CB 10/2021, Seite 12). So auch das Landgericht (LG) Bielefeld, das die Klage einer Patientin abwies (Urteil vom 15.02.2022, Az. 4 O 415/20). Der „Immer-so-Beweis“ birgt allerdings für die Behandlerseite auch Risiken. (Chef-)Ärzte sind daher gut beraten, Aufklärungsroutinen in ihrer Abteilung zu verschriftlichen und verwendete Aufklärungsbögen zu individualisieren. |

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AUSGABE: CB 1/2023, S. 7 · ID: 48754505

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