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CBChefärzteBrief

VergütungsrechtKrankenhäuser haben bei Kenntnis des fehlenden Vergütungsanspruchs eine Rückerstattungspflicht!

Abo-Inhalt13.04.20234685 Min. LesedauerVon RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen

| Erhält ein Krankenhaus ohne Zulassung und ohne Versorgungsvertrag bei Kenntnis des mangelnden Vergütungsanspruchs eine Zahlung der Krankenkasse, kann diese den zuvor geleisteten Betrag zurückverlangen. Das gilt selbst dann, wenn jahrelang zuvor Leistungen des Krankenhauses von der Krankenkasse vergütet worden sind (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.10.2022, Az. L 9 KR 265/20). Gegen die Entscheidung hat der beklagte Krankenhausträger Revision zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt (anhängig unter Az. B 1 KR 31/22 R). Da Chefärzte regelmäßig für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Abteilung verantwortlich gemacht werden, ist das Urteil auch für sie relevant. Vor allem in den Entscheidungsgründen wird deutlich, welche Kriterien Gerichte bei der Überprüfung eines Vergütungsanspruchs anlegen. |

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AUSGABE: CB 5/2023, S. 7 · ID: 49325523

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