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CBChefärzteBrief

BerufsrechtGerichtsurteil stärkt die Rechte ausländischer Ärztinnen und Ärzte im Approbationsverfahren

Abo-Inhalt 15.04.2024 3 Min. Lesedauer Von RA Lucas Augustyn, Voß & Partner, Münster

| Wenn ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ein Approbationsverfahren durchlaufen, hat die gutachterliche Gleichwertigkeitsprüfung Vorrang vor der Kenntnisprüfung. Zudem dürfen die Prüfer den Prüfungsgegenstand nicht beliebig ausweiten (Oberverwaltungsgericht [OVG] Sachsen, Urteil vom 29.08.2023, Az. 2 A 370/22). Das Urteil stärkt die Position ausländischer Ärzte und liefert einen schlagkräftigen Anknüpfungspunkt für Prüfungsanfechtungen, denn Fälle wie der folgende kommen in der Praxis häufiger vor. |

Ärztin wehrt sich erfolgreich gegen unzulässiges Vorgehen bei der Prüfung

Ausgabe: 5/2024, S. 20 · ID: 49984600

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