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MD-PrüfungenKein Abrechnungsverbot nach „Informationsschreiben“ – nutzen Sie diese Rechtmittel!

Abo-Inhalt 18.12.2024 5 Min. Lesedauer Von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen

| Wenn ein Krankenhaus im Rahmen einer Qualitätskontroll-(QK-)-Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einem negativen Kontrollbericht von der beauftragenden Stelle ein „Informationsschreiben“ erhält, ist dies noch kein automatisches Abrechnungsverbot. Denn das „Informationsschreiben“ ist als Verwaltungsakt zu werten (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, einstweiliger Rechtsschutz, Beschluss vom 30.10.2024, Az. L 4 KR 419/24 BER). Gute Nachrichten also für Krankenhäuser, denn Verwaltungakte sind mit Rechtsmitteln angreifbar. |

ID: 50259355

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