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CBChefärzteBrief

DRG-AbrechnungAchten Sie bei Behandlungen mit ambulantem Potenzial auf sorgfältige Dokumentation!

Abo-Inhalt 03.01.2025 4 Min. Lesedauer Von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen

| Wer stationäre Behandlungen mit ambulanten Potenzial durchführt, sollte besonderes Augenmerk auf die Dokumentation von Komplikationen und der Intensität des Leidens des Patient legen. Nur so kann gegenüber dem Kostenträger eine stationäre Aufnahme begründet werden. Das musste ein Krankenhausträger erfahren, der eine stationäre Behandlung allein mit dem abstrakten Nachblutungsrisiko begründet hatte. Das Gericht wies die Revision des Krankenhauses zurück (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen (NRW, Urteil vom 07.02.2024, Az. L 11 KR 122/23 KH). Auch die Vorinstanz hatte die Klage des Krankenhauses im Wesentlichen abgewiesen (Sozialgericht (SG) Detmold, Urteil vom 22.12.2022, Az. S 24 KR 1715/19). |

ID: 50242302

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