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CBChefärzteBrief

UnfallversicherungSturz von der Klinik-Toilette kann unfallversichert sein, überprüfen Sie Ihr Sicherheitskonzept!

Abo-Inhalt03.07.20252 Min. LesedauerVon RAin, FAin für MedR und SozR Babette Christophers LL. M., Münster, christophers.de; Aesculaw Rechtsanwälte

| Stürzt ein Patient von einer Krankenhaustoilette, so kann der Sturz unfallversichert sein (Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 17.06.2025 verdeutlicht (Az. B 2 U 6/23). Krankenhäuser sind daher gut beraten, die Sicherheit ihrer Sanitärräume zu überprüfen. |

Patientin stürzt von der Krankenhaustoilette und verletzt sich am Arm

ID: 50464974

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