SonderausgabenPersönliche Anhörung in Kindschaftssachen. So wahren Sie das Kindeswohl optimal
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Leitfaden für eine kindgerechte und rechtssichere Verfahrensführung In Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) setzt eine an den Belangen des Kindes orientierte Entscheidung i. d. R. voraus, dass die Beteiligten und allen voran das Kind angehört werden. Die Sonderausgabe erläutert, was bei einer Anhörung des Kindes, der Kindeseltern, des Jugendamts, des Verfahrensbeistands sowie des Sachverständigen zu beachten ist.
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