ChecklistenCheckliste - Änderung des Namens nach der Eheschließung
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Der BGH hat in drei Entscheidungen Stellung zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt genommen und dabei wichtige Vorgaben für die Praxis gemacht. Nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, der den -Anspruchsübergang für Elternunterhalt auf Kinder begrenzte, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt, war streitig, ob und wie sich dies auf die Bemessung des Selbstbehalts im zivilrechtlichen Verhältnis zwischen Eltern und Kind auswirkt. Der Beitrag zeigt die „Marschroute“ des BGH auf.
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ID: 50522904
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