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GStBGestaltende Steuerberatung

SonderausgabenReferentenentwurf zum JStG 2024 in der Welt – das kommt auf Sie zu!

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Nach dem Wachstumschancengesetz ist vor dem Jahressteuergesetz 2024. Von Vertretern des BMF wurde bereits Ende letzten Jahres die Information gestreut, ein neues Jahressteuergesetz „liege schon in der Schublade“. Und nun zeigt sich, dass dies keine Floskel war. Denn schon im März 2024 – und damit verhältnismäßig früh – erfolgt nun der erste Aufschlag mit einem Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) mit immerhin rund 240 Seiten Umfang. Auch die Zielrichtung des Gesetzes wird schnell klar – es handelt sich um eine umfangreiche Sammlung an „Rechtsprechungskontergesetzen“, überwiegend getragen von dem Ziel, ungeliebte Gestaltungsmodelle einzudämmen. Nachfolgend geben wir erste ausgewählte Hinweise für die Beratungspraxis. Dies ist allerdings keine abschließende Darstellung der Änderungsvorschläge des BMF. Zudem ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch mit umfangreichen Änderungen zu rechnen.

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