SonderausgabenDer neue UmwStE 2025: So gestalten Sie jetzt richtig
Bereits am 11.10.23 hatte das BMF einen Entwurf für ein aktualisiertes BMF-Schreiben zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes veröffentlicht. Die Fachverbände hatten bis zum 6.12.23 die Möglichkeit zu diesem Entwurfschreiben Stellung zu nehmen und haben von dieser Möglichkeit auch umfassend Gebrauch gemacht (vgl. z. B. die Stellungnahme des DStV v. 5.12.23). Dennoch ließ sich die Finanzverwaltung Zeit bis zum 2.1.25, um den finalen Erlass (nachfolgend UmwStE 2025) zu veröffentlichen. Grund waren begleitende gesetzliche Änderungen zur Absicherung der Auffassung der Finanzverwaltung, welche mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.24 (BGBl I 24, Nr. 387) auch umgesetzt wurden. Nachfolgend sollen erste Praxishinweise gegeben werden. Der Fokus wird auf Umstrukturierungen bei mittelständischen Mandanten gelegt. Hierzu geben wir Ihnen ein erstes Rüstzeug für die Gestaltungsberatung an die Hand.
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