Insolvenzrecht
Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten führt nicht zur Masseverbindlichkeit
16.04.2024
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| Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem örtlichen Finanzamt, wie der BFH mit Urteil vom 20.12.23 (I R 21/21) entschieden hat. |
ID: 50001546