Photovoltaikanlage
Etappensieg in Sachen „Rückgängigmachung IAB“
19.11.2024
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| Nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen können den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst wären. Dies hat der BFH mit Urteil vom 18.6.24 (VIII R 32/20) entschieden. |
ID: 50242517