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BerufsordnungSatzungsversammlung der BStBK beschließt Änderungen der Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)

Abo-Inhalt01.08.20227625 Min. Lesedauer

| Eine Anpassung der BOStB war insbesondere aufgrund des zum 1.8.22 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden. So verwendet die BOStB jetzt z. B. den Begriff Berufsausübungsgesellschaft an den Stellen, an denen vormals Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gemeint waren. Auch wurde die BOStB an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z. B. im Bereich der Werbung) angepasst und berücksichtigt neue vereinbare Tätigkeiten. Darüber hinaus wurde eine ganze Reihe von Vorschriften ersatzlos gestrichen. |

Zu den Vorschriften, die neu gefasst wurden, gehören u.a.:

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