VergütungsvereinbarungWie hoch darf der pauschale Auslagenersatz sein?
| Steuerberater haben nach § 16 StBVV Anspruch auf Ersatz der auftragsbezogenen Auslagen – entweder i. H. der tatsächlich entstandenen Kosten oder in Form eines Pauschsatzes, der 20 % der sich nach der StBVV ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 EUR. In Vergütungsvereinbarungen werden aber auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 StBVV z. T. auch höhere Pauschalen vereinbart. Ist das zulässig? |
Pauschalen in der Rechtsprechung zu Anwaltsgebühren
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AUSGABE: KP 6/2023, S. 108 · ID: 49030559