SchriftformerfordernisRechnung in Textform künftig auch ohne Zustimmung des Mandanten – zumindest im RVG
| Ein Ende Oktober 2023 vom BMJ vorgelegter Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz will die Digitalisierung vorantreiben. Dort findet sich auch eine Vereinfachung für anwaltliche Honorarabrechnungen, indem das dafür derzeit geltende Schriftformerfordernis (§ 10 Abs. 1 RVG) entfallen und durch die Textform ersetzt werden soll. Textform bedeutet nach § 126b BGB insbesondere, dass keine Unterschrift mehr erforderlich ist, sodass Rechtsanwälte ihre Rechnungen künftig ohne Medienbrüche elektronisch erstellen und übermitteln könnten (z.B. als PDF-Anhang per E-Mail). |
Neuregelung bringt mehr Rechtssicherheit
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