E-RechnungEntsprechen E-Rechnungen den berufsrechtlichen Anforderungen?
| Berufsrechtlich gilt für Steuerberater (noch) § 9 Abs. 1 StBVV, wonach sie ihre Rechnungen zu unterzeichnen oder vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers in Textform zu erstellen haben. Das Zustimmungserfordernis des Mandanten zur Textform ist mit Einführung der E-Rechnung nicht mehr haltbar. Es ist daher davon auszugehen, dass das Zustimmungserfordernis gestrichen wird, so wie es für die Rechtsanwälte seit 17.7.24 bereits der Fall ist (vgl. § 10 Abs. 1 RVG). |
Ist eine E-Rechnung berufsrechtlich eine Rechnung in Textform?
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