Elektronischer RechtsverkehrKlageabweisung wegen fehlerhafter Einreichung im elektronischen Rechtsverkehr
| Ein Steuerberater machte einen folgenschweren Fehler: Er übermittelte im Anhang einer Klage die falsche Klageschrift. Das FG Berlin-Brandenburg hat die Klage der durch den Berater vertretenen GmbH als unzulässig abgewiesen, da sie nicht fristgerecht einging (FG Berlin-Brandenburg 17.9.24, 8 K 8146/23). |
Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit, elektronische Übermittlungen sorgfältig zu prüfen. Der Steuerberater hatte offenbar erst nach einem halben Jahr seinen Fehler bemerkt. Spätestens beim Ausbleiben einer gerichtlichen Eingangsbestätigung hätte er die automatisierte Bestätigung prüfen und beim Gericht nachfragen müssen, ob die Klage korrekt eingegangen ist. Dies verdeutlicht die Bedeutung von Sorgfalt und Aufmerksamkeit im elektronischen Rechtsverkehr.
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