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EinkommensteuerErste Tätigkeitsstätte auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich

Abo-Inhalt01.10.2025122 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Nach einer Entscheidung des FG Münster (15.5.25, 12 K 1916/21 F, Abruf-Nr. 248957) kann eine Ferienwohnung, die der Einkünfteerzielung dient, eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet. |

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AUSGABE: MBP 10/2025, S. 171 · ID: 50499237

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