Freiberufler und Gewerbetreibende
Betriebsprüfer dürfen E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern
Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.