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GOÄ-LeistungenNr. 2 GOÄ – was ist bei der Berechnung wichtig?

Abo-Inhalt26.06.20235779 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, Hockenheim

| Mit der Nr. 2 GOÄ können Leistungen abgerechnet werden, die von der zahnärztlichen Fachangestellten durchgeführt werden – vorausgesetzt, es findet kein Kontakt zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten statt. Meine Erfahrung zeigt, dass die Ä2 in der Zahnarztpraxis seltener erbracht wird als möglich, weil sie nicht als berechnungsfähige Leistung erkannt, nicht korrekt dokumentiert oder einfach vergessen wird. Denn bei Leistungen nach Nr. 2 GOÄ handelt es sich vielfach um „schnell zwischendurch erledigte“ Tätigkeiten. Was bei der Berechnung zu beachten ist, wird im Folgenden erläutert. |

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AUSGABE: PA 7/2023, S. 10 · ID: 49464563

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