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LeserforumZusätzliche Vereinbarung eines provisorischen Verschlusses

19.06.2023252 Min. Lesedauer

| Frage: „Darf ich die Nr. 2020 GOZ mit einem Kassenpatienten bei endodontischen Maßnahmen privat zusätzlich vereinbaren?“ |

Antwort: Die Leistung „Temporärer speicheldichter Verschluss“ gibt es im BEMA nicht. Der provisorische Verschluss ist jedoch Leistungsinhalt vieler BEMA-Positionen – wie z. B. der BEMA-Nr. 34 „Medikamentöse Einlage“. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Vereinbarung zur Kassenleistung nicht möglich. Sollten Sie allerdings die vierte medikamentöse Einlage mit dem Kassenpatienten privat vereinbaren, dürfen Sie zur Nr. 2430 GOZ zusätzlich auch die Nr. 2020 GOZ berechnen. Selbstverständlich ist die Vereinbarung der Nr. 2020 GOZ auch bei einer komplett außervertraglichen endodontischen Behandlung oder bei „Endo-Spezial“ möglich.

Merke | Auch nach BEMA-Nr. 27 „pulp“, Nr. 28 „vite“, Nr. 29 „dev“, Nr. 25 „cp“, Nr. 26 „p“ oder Nr. 35 „wf“ darf die 2020 GOZ nicht mit Kassenpatienten vereinbart werden. Hier ist der provisorische Verschluss ebenfalls jeweils Leistungsinhalt.

AUSGABE: PA 7/2023, S. 1 · ID: 49551524

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