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LeserforumWie rechnet man das Polieren von Kronen und Brücken bei Privatpatienten ab?

Abo-Inhalt17.08.2023746 Min. LesedauerVon Anita Göbel, Hummeltal

| Frage: „Es kommt bei uns in der Praxis häufiger vor, dass wir Kronen und Brücken polieren – hier sind wir unsicher, ob wir dafür etwas berechnen können und wenn ja, was?“ |

Antwort: Grundsätzlich bestehen Möglichkeiten zur Abrechnung von Polituren an Kronen und Brücken. Hierbei differenzieren wir, ob die Politur jeweils intra- oder extraoral durchgeführt wird. Häufig wird das Polieren von Kronen und Brücken in der Zahnmedizin als zahnärztliche Leistung für die Pflege und Wartung von Zahnersatz durchgeführt. Das Polieren von Kronen und Brücken kommt insbesondere bei Wiedereingliederungsmaßnahmen zum Tragen. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise über spezifische Gebührenpositionen, die wir nachfolgend für Sie zusammengestellt haben.

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AUSGABE: PA 9/2023, S. 8 · ID: 49598214

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