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ImplantologieFünf Fallbeispiele zur Abrechnung implantatgetragener Totalprothesen

05.03.2024150 Min. LesedauerVon Isabel Baumann, Mülsen

| Für die prothetische Versorgung eines zahnlosen Kiefers gibt es verschiedene Versorgungsmöglichkeiten. Dieser Beitrag gibt Ihnen eine Übersicht zur korrekten und vollständigen Abrechnung implantatgetragener Totalprothesen anhand von Fallbeispielen. |

Patientenberatung und Vorbehandlung

Vor jeder prothetischen Versorgung ist der Patient eingehend zu untersuchen und über die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten aufzuklären. Dabei werden die entsprechenden Behandlungsabläufe, die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten, mögliche Risiken, die Behandlungskosten, die eventuelle Zuzahlungspflicht sowie die u. U. entstehenden Folgekosten erläutert.

Dem Patienten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen zu stellen. Im Beratungsgespräch sollte auch das Praxispersonal den Patienten fragen, was er denn eigentlich für Erwartungen an den neuen Zahnersatz hat, wie wichtig ihm die Ästhetik oder der Halt der Prothese ist. Gibt es vielleicht besondere Essgewohnheiten oder außergewöhnliche Hobbys (Fallschirmspringen, Blasinstrumente ...). Auch diese Aspekte sind für die Entscheidung für oder gegen eine prothetische Versorgung bzw. die Anzahl der notwendigen Implantate erforderlich. Dem Patienten sind Alternativtherapien anzubieten, die Regelversorgung darf ihm jedoch nicht vorenthalten werden.

In Zusammenarbeit mit dem Oral- oder Kieferchirurgen wird die Suprakonstruktion geplant, die Anzahl der notwendigen Implantate und deren Lage, das jeweilige Implantatsystem sowie die Interimsversorgung festgelegt.

Normaler oder atrophierter Kiefer?

Beim GKV-Patienten muss bei der Planung der implantatgetragenen Totalprothese geprüft werden, ob möglicherweise ein Ausnahmefall nach Richtline 36b (Atrophierter Kiefer) vorliegt. Dies ist für die Abrechnung entscheidend. Beachten Sie: Ist einmal ein Kiefer als atrophiert eingestuft, dann sollte dies auch bei zukünftigen prothetischen Neuanfertigungen entsprechend beachtet werden. Ein Kiefer, der einmal atrophiert ist, wird in fünf Jahren auch kein normaler Kiefer sein.

Abrechnungsbeispiele

Die folgenden Fallbeispiele geben einen Überblick über die Berechnungsmöglichkeiten bei verschiedenen implantatgetragenen Totalprothesen.

Beispiel 1: Suprakonstruktion – Totalprothese mit Locatoren aus Kunststoff auf 14, 12, 22, 24 bei atrophiertem Kiefer

PA_Grafik_Befundplan 1_Baumann.eps_neu (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Beschreibung

Festzuschuss

BEMA

GOZ

Zahnloser Oberkiefer

4.2

Funktionsabformung OK

98bi*

Auswechseln der Aufbauelemente

12 x 9050

Versorgung mit Locatoren an 14, 12, 22, 24

4 x 5030

Verbindungselemente an 14, 12, 22, 24

4 x 5080

OK Cover-Denture-Prothese

97ai*

Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

Beispiel 2: Umgestaltung (Wiederherstellungsmaßnahme) vorhandener Totalprothese zur Suprakonstruktion – Einarbeitung der Locatoren auf Implantate 14, 12, 22, 24 bei atroph. Kiefer

PA_Grafik-HKP_Befundplan 2.eps_neu (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Hinweis: Bei Wiederherstellungsmaßnahmen muss das Befundschema auf dem Heil- und Kostenplan nicht ausgefüllt werden. Die Angaben in diesem Beispiel dienen lediglich dem besseren Verständnis.

Beschreibung

Festzuschuss

BEMA

GOZ

Zahnloser Oberkiefer

7.7

Auswechseln der Aufbauelemente

8 x 9050

Versorgung mit Locatoren an 14,12,22,24

4 x 5030

Verbindungselemente an 14,12,22,24

4 x 5080

Umarbeiten der vorhandenen Totalprothese

100bi

2. Sitzung: Unterfütterung der Totalprothese mit funktioneller Randgestaltung

100fi

Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

Beispiel 3: Suprakonstruktion – Totalprothese mit Locatoren auf 14, 12, 22, 24 bei normalem Kiefer

PA_Grafik_Befundplan 4_Baumann.eps_ (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Beschreibung

Festzuschuss

BEMA

GOZ

Zahnloser OK

4.2

Abformung OK/UK für Situationsmodelle

0060

Funktionsabformung OK

5180

Auswechseln der Aufbauelemente

12 x 9050

Versorgung mit Locatoren an 14, 12, 22, 24

4 x 5030

Verbindungselemente an 14, 12, 22, 24

4 x 5080

OK Cover-Denture-Prothese

5220

Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

Die Richlinie 36b greift hier nicht. Es liegt eine andersartige Versorgung vor. Das Auswechseln der Aufbau- bzw. Sekundärteile kann einmal je Implantat und Sitzung, maximal jedoch dreimal je rekonstruktiver Phase (bei Locator z. B. einmal für Abformung, einmal für Bissnahme und einmal für Anprobe der Supraversorgung) berechnet werden. Sollte ein Auswechseln mehr als dreimal je Zahn notwendig sein, ist der Faktor zu erhöhen.

Beispiel 4: Suprakonstruktion – Totalprothese mit Teleskopkronen auf 14, 12, 22, 24 bei normalem Kiefer

PA_Grafik_Befundplan 3_Baumann.eps_ (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Beschreibung

Festzuschuss

BEMA

GOZ

Zahnloser OK

4.2

Funktionsabformung OK

5180

Auswechseln der Aufbauelemente

12 x 9050

Versorgung mit Teleskopkronen an 14, 12, 22, 24

4 x 5040

OK Cover-Denture-Prothese

5220*

Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

Bei einer Teleskopprothese ändert sich die Abrechnung. Anstatt der Nr. 5220 kann z. B. die Nr. 5210a – analoge Leistung § 6 Abs.1 GOZ (Modellgussprothese) plus 5 x Nr. 5070 (je Prothesenspanne oder Freiendsattel) berechnet werden. Bereits im März 2015 hat die Bundeszahnärztekammer ihren GOZ-Kommentar dahingehend ergänzt, dass die Nrn. 5220 und 5230 – für die Prothesenspanne oder den Freiendsattel – nicht neben der Nr. 5070 berechenbar sind. Somit können sie bei Cover-Denture-Prothesen nicht mehr angesetzt werden.

Beispiel 5: Totalprothese mit Extentionsstegen und aktiven Reitern bei normalem Kiefer

PA_Grafik_Befundplan 5_Baumann.eps_neu (© IWW Institut)
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© IWW Institut

Beschreibung

Festzuschuss

BEMA

GOZ

Zahnloser OK

4.2

Abformung OK/UK für Situationsmodelle

0060

Funktionsabformung OK

5180

Auswechseln der Aufbauelemente

12 x 9050

Versorgung mit aktiven Reitern 13, 11 + 21, 23

3 x 5080

Versorgung mit Wurzelkappe an 14, 12, 22, 24

4 x 5030

OK Cover-Denture-Prothese

5220*

Stege und Extentionsstege

5 x 5070

Weitere Leistungen sind ggf. möglich.

Ein aktiver Stegreiter hat im Gegensatz zum passiven Stegreiter eine Klemmkraft und ist aktivierungsfähig. Bei der Berechnung eines passiven Reiters darf die Nr. 5080 nicht angesetzt werden. Die Nr. 5070 ist in diesem Fallbeispiel für die Stegspannen im Zusammenhang mit der Nr. 5220 berechenbar.

Die Folgekosten

Die Patienten sind über Folgekosten der Behandlung aufzuklären. Dies sind z. B. Kosten für die PZR, um die Funktionalität des eingegliederten Zahnersatzes zu gewährleisten. Auch wenn der implantatgetragene Zahnersatz neu angefertigt werden muss, kann dies u. U. kostenintensiver ausfallen als die ursprüngliche Variante. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Suprakonstruktion identisch erneuert wird. Dann greifen die Festzuschüsse aus der Befundklasse 7. Hierbei kommt es zu deutlichen finanziellen Unterschieden.

AUSGABE: PA 6/2017, S. 4 · ID: 44696168

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