DatenschutzDas Patienten-Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
| Neben den bekannten Ansprüchen auf Einsichtnahme in die Patientenakte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den ärztlichen Berufsordnungen besteht ein weiterer Anspruch: Dieser Anspruch gegen Ärzte und andere Behandler oder Institutionen auf Auskunft in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Patientendaten und Herausgabe dieser Daten in Kopie ergibt sich aus Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Einige häufig gestellte Fragen dazu beantwortet der folgende Beitrag. |
1. Werden personenbezogene Daten verarbeitet – und wenn ja, welche?
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