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AbkommensrechtDBA stehen in Dreieckskonstellationen gleichwertig nebeneinander

Abo-Inhalt28.03.20231541 Min. LesedauerVon Dr. Stephan Peters, Haltern am See

| DBA die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen wurden, stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander. Sie sind unabhängig voneinander auszulegen. Steuerpflichtige können sich daher auf jede für sie greifende Begünstigung berufen. Zu prüfen ist, ob sich aufgrund besonderer abkommensrechtlicher Regelungen ausnahmsweise ein Besteuerungsrecht für Deutschland ergibt (bspw. Subject-to-Tax-Klauseln) oder die Anwendung der Freistellungsmethode aufgrund nationaler Vorschriften ausgeschlossen ist (BFH 1.6.22, I R 30/18, BB 22, 2323). |

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AUSGABE: PIStB 4/2023, S. 93 · ID: 48833939

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