Nachfolgeklauseln für den GesellschaftsvertragRechtsgeschäftliche Eintrittsklausel bei der Partnerschaftsgesellschaft
| Die Voraussetzungen der Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft sind vielfach berufsrechtlich gesondert reguliert, sodass die Fortsetzung der Partnerschaft durch die verbliebenen Partner beim Tod eines Partners dem gesetzlich geregelten Normalfall entspricht (vgl. § 9 Abs. 4 S. 1 PartGG). Bei nur aus zwei Partnern bestehenden Partnerschaftsgesellschaften oder bei Ausscheiden des vorletzten Partners kann die Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Eintrittsklausel die Auflösung der Gesellschaft verhindern. |
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