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Grundsätze und PraxisempfehlungenSteuerliche Abschirmwirkung von Familienstiftungen in Liechtenstein

Abo-Inhalt28.09.20226681 Min. LesedauerVon RA/StB Thorsten Klinkner und RA Dr. Alex Janzen, FA für Steuerrecht/FA für Bank- und Kapitalmarktrechtvon RA/StB Thorsten Klinkner und RA Dr. Alex Janzen, FA für Steuerrecht/FA für Bank- und Kapitalmarktrecht

| Seit dem Jahr 2009 lässt es der deutsche Gesetzgeber nach § 15 Abs. 6 AStG zu, dass ausländische Familienstiftungen mit dem Sitz oder der Geschäftsleitung in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in der Bundesrepublik eine steuerliche Abschirmwirkung entfalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 AStG erfüllt und nachgewiesen werden. |

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ID: 48418715

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