UmwandlungsteuerAuflösung negativer Ergänzungsbilanzen bei Ausscheiden eines Gesellschafters
. 235495
| Streitig war, ob negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, aufzulösen sind, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet (BFH 23.3.23, IV R 27/19, Abruf-Nr. 235495). |
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ID: 49577216