ErbschaftsteuerGewinnausschüttung: Kapitalertragsteuer als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?
Abruf-Nr. 239290
| Das FG Münster (2.11.23, 3 K 2755/22 Erb, Abruf-Nr. 239290) hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, ob die auf einen Ausschüttungsanspruch entfallende Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen ist, wenn der Gesellschafter als Erblasser zwischen Beschluss und Fälligkeit der Gewinnausschüttung verstirbt. |
Inhaltsverzeichnis
Login
AUSGABE: PU 2/2024, S. 59 · ID: 49849864