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ErbschaftsteuerGewinnausschüttung: Kapitalertragsteuer als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?

Abo-Inhalt21.03.2024236 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich

| Das FG Münster (2.11.23, 3 K 2755/22 Erb, Abruf-Nr. 239290) hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, ob die auf einen Ausschüttungsanspruch entfallende Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen ist, wenn der Gesellschafter als Erblasser zwischen Beschluss und Fälligkeit der Gewinnausschüttung verstirbt. |

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AUSGABE: PU 2/2024, S. 59 · ID: 49849864

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