Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Jan. 2025 abgeschlossen.
Schenkweise ÜbertragungKeine steuerbegünstigte Übertragung ohne zeitgleichen Vollzug der Schenkungen
| In der Praxis treten in letzter Zeit vermehrt Fälle auf, in denen Finanzämter die schenkungsteuerlichen Begünstigungen der §§ 13a, 13b ErbStG deshalb ab, da der Vollzug der schenkweisen Übertragung mehrerer Schenkungsgegenstände (die gemeinsam für Zwecke der Einkommensteuer die betriebliche Sachgesamtheit Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil bilden) nicht zeitgleich erfolgte. Die ursprüngliche Problematik resultiert aus einem Urteil des BFH aus 2020 und betraf zunächst die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) nebst eines Grundstücks im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Die Urteilsgrundsätze werden zwischenzeitlich auch auf die Übertragung von Einzelunternehmen übertragen, sodass sie einer Vielzahl von Anwendungsfällen unterliegen. |
Inhaltsverzeichnis
AUSGABE: PU 1/2025, S. 11 · ID: 50147419