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Auflösung einer GmbHGewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Abo-Inhalt18.03.20256 Min. LesedauerVon RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen

| Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 5 Abs. 7 S. 5 EStG gebildet werden; die Bewertung der übernommenen Verpflichtung nach § 5 Abs. 7 S. 4 EStG schließt die Anwendung des § 5 Abs. 7 S. 5 EStG nicht aus (BFH 23.10.24, XI R 24/21, Abruf-Nr. 246655). |

ID: 50330887

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