Auflösung einer GmbHGewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen
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Hinweis an Redaktion
| Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 5 Abs. 7 S. 5 EStG gebildet werden; die Bewertung der übernommenen Verpflichtung nach § 5 Abs. 7 S. 4 EStG schließt die Anwendung des § 5 Abs. 7 S. 5 EStG nicht aus (BFH 23.10.24, XI R 24/21, Abruf-Nr. 246655). |
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ID: 50330887
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