Downloads allgemeinKaufkraftzuschläge zum 01.07.2024
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Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten. Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2024 aktualisiert.
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ID: 50099336
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