EinkommensteuerKleine Photovoltaikanlagen: Sie können zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung wählen
| Wenn Sie eine kleine Photovoltaikanlage besitzen, haben Sie ab sofort ein steuerliches Wahlrecht. Sie können zur Besteuerung der Anlage „optieren“. Oder Sie können darlegen, dass Sie die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht, sondern als „Liebhaberei“ betreiben. Einkünfte aus der Anlage wären dann fortan nicht mehr zu erklären – und würden nicht mehr besteuert. SSP klärt auf, für welche Anlagenbetreiber dieser Antrag vorteilhaft ist. |
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AUSGABE: SSP 7/2021, S. 21 · ID: 47459323