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EnergiepreispauschaleDie 300-Euro-Energiepreispauschale: Wer sie bekommt und wie sie sich steuerlich auswirkt

Abo-Inhalt24.05.20225931 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Am 20.05.2022 hat der Bundesrat diversen Gesetzesänderungen mit steuerlichen Auswirkungen zugestimmt. Darunter befindet sich auch der Energiepreispauschale, die die enormen Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern soll. Sie ist in den §§ 112 bis 122 EStG verankert, beträgt einmalig für jede anspruchsberechtigte Person 300 Euro und wird für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt. SSP liefert die Details. |

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AUSGABE: SSP 6/2022, S. 17 · ID: 48361547

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