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BilanzRechnungsabgrenzungsposten: Ab dem Jahr 2022 wird alles wesentlich einfacher

Abo-Inhalt28.12.202210718 Min. Lesedauer

| Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) befinden sich bisher in nahezu jeder Bilanz. Doch das wird sich ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 erheblich ändern. Denn aufgrund einer Änderung im JStG 2022 kann auf die Bildung von RAP in vielen Fällen komplett verzichtet werden (Wahlrecht). Konkret bedeutet das, dass insbesondere gebildete aktive RAP zum 31.12.2022 aufgelöst werden können. Die Folge: Der Gewinn des Jahres 2022 reduziert sich teilweise erheblich. SSP klärt auf. |

BFH: Auch kleine RAP sind zu bilden

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AUSGABE: SSP 1/2023, S. 30 · ID: 48966178

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