Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

DienstwagenBFH: Keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode

Abo-Inhalt23.02.20233224 Min. Lesedauer

| Wer für seinen Dienstwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, muss alle Kosten einzeln und belegmäßig nachweisen. Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens aus. Das hat der BFH klargestellt. |

Die Schätzung sei bei der Fahrtenbuchmethode nicht erlaubt, so der BFH. Die Fahrtenbuchmethode gründe nämlich auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Fahrtstrecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der gesamten Kfz-Aufwendungen mittels belegmäßiger Erfassung der durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen (BFH, Urteil vom 15.12.2022, Az. VI R 44/20, Abruf-Nr. 233921).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: SSP 4/2023, S. 3 · ID: 49215001

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte