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DienstwagenBFH: Keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode
| Wer für seinen Dienstwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, muss alle Kosten einzeln und belegmäßig nachweisen. Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens aus. Das hat der BFH klargestellt. |
Die Schätzung sei bei der Fahrtenbuchmethode nicht erlaubt, so der BFH. Die Fahrtenbuchmethode gründe nämlich auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Fahrtstrecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der gesamten Kfz-Aufwendungen mittels belegmäßiger Erfassung der durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen (BFH, Urteil vom 15.12.2022, Az. VI R 44/20, Abruf-Nr. 233921).
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AUSGABE: SSP 4/2023, S. 3 · ID: 49215001