März 2023
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PV-AnlagenDie neue PV-Anlagen-Besteuerung: Zwölf konkrete Anwendungsfragen und die Antwort darauf
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Hinweis an Redaktion
| Die Besteuerung von PV-Anlagen ist fundamental geändert worden. Mit § 3 Nr. 72 EStG ist eine rückwirkend ab 2022 und fast alle Anlagen betreffende Steuerbefreiung geschaffen, mit § 12 Abs. 3 UStG ein ab 2023 geltender Nullsteuersatz eingeführt worden. Wie immer steckt der Teufel im Detail. Das belegt die Vielzahl an Anwendungsfragen, die an die SSP-Redaktion herangetragen worden sind. Zwar ist auch ein Schreiben aus dem BMF in Arbeit. SSP will Sie aber nicht so lange im Regen stehen lassen, sondern Ihnen auf Ihre Fragen eine „sachverständige“ Antwort geben. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Mehrere PV-Anlagen auf einem Gebäude – und nun?
- 2. Maximalgrenze von 100 kWp
- 3. Installation der PV-Anlage auf Eigentum erforderlich?
- 4. Endabrechnung des Netzbetreibers in 2022 für 2021
- 5. § 3 Nr. 72 EStG – Betriebs- oder Privatvermögen?
- 6. Übergang zu § 3 Nr. 72 EStG: Was ist mit stillen Reserven?
- 7. Anwendbarkeit von § 35a EStG bei Steuerfreiheit?
- 8. IAB – Bildung ab 2022 noch zulässig?
- 9. IAB – Bildung vor 2022 und Investition ab 2022
- 10. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG zulässig?
- 11. Fällt gewerbliche Prägung rückwirkend für 2022 weg?
- 12. Praxisfragen zum Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG
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AUSGABE: SSP 3/2023, S. 14 · ID: 49198804
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