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Außergewöhnliche BelastungenFitnessstudio auf Rezept – Sind Mitgliedsbeiträge außergewöhnliche Belastungen?
Abo-Inhalt28.02.20232237 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Nicht alle Kosten, die einem aufgrund von Krankheit entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 EStG absetzbar. Oft ist die Abgrenzung schwierig. Das gilt vor allem für die Frage, ob Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio krankheitsbedingte – und damit als agB-anzuerkennende – Aufwendungen darstellen. Das FG Niedersachsen hat das aktuell verneint, der Fall hängt aber mittlerweile beim BFH. SSP nimmt das zum Anlass, Licht ins Dunkel um die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen für Fitnessstudios zu bringen. |
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AUSGABE: SSP 3/2023, S. 9 · ID: 49033263
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