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BilanzMitarbeiter-Boni: Wann darf Ihr Unternehmen eine Rückstellung bilden?

Abo-Inhalt08.02.20232626 Min. Lesedauer

| Die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung setzt u. a. voraus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit entsteht. Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr Gründe für das Entstehen der Verbindlichkeit sprechen als dagegen („51 Prozent“). Diese Voraussetzung erfüllt ein Unternehmen, das seit vielen Jahren bei positivem Jahresüberschuss Mitarbeiter-Boni auszahlt. Es kann für die Mitarbeiter-Boni eine Rückstellung bilden, entschied das FG Münster. |

Darum ging es im konkreten Fall

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AUSGABE: SSP 3/2023, S. 21 · ID: 49055186

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