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WerbungskostenBaby-Boomer gehen in Ruhestand: So beteiligt sich das Finanzamt an Ausstandsfeierlichkeiten

Abo-Inhalt25.04.20233993 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Matthias Ulbrich, Visselhövede

| Die Baby Boomer-Generation geht in den Ruhestand. Viele Arbeitnehmer haben gute Jobs und gutes Geld verdient. Der eine oder andere wird sich deshalb von Kollegen und Geschäftsfreunden gebührend verabschieden wollen. Lesen Sie nachfolgend, wie Sie den Fiskus an solchen Aufwendungen beteiligen. Die aktuelle Rechtsprechung in Gestalt des FG Nürnberg hat die Richtung vorgegeben. Diese gilt gleichermaßen auch für andere berufliche Feierlichkeiten z. B. anlässlich eines Dienstjubiläums. |

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AUSGABE: SSP 5/2023, S. 12 · ID: 49264490

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