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EinkommensteuerVermietung: Höhere Abschreibung für An- und Umbauten ab 2023 kennen und richtig berechnen

Abo-Inhalt25.04.20233831 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Stauchitz

| Bisher galt der Grundsatz, dass Gebäude im Betriebsvermögen (mit drei Prozent) regelmäßig schneller abgeschrieben werden können als ähnliche Gebäude im Privatvermögen (mit zwei Prozent). Durch das JStG 2022 ist die höhere Abschreibung mit drei Prozent auch für Gebäude im Privatvermögen ermöglicht worden, jedoch nur bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022. SSP zeigt, wann die höhere Abschreibung nicht nur für Neubauten, sondern auch bei An- und Umbauten an Immobilien beansprucht werden kann. |

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AUSGABE: SSP 5/2023, S. 18 · ID: 49251707

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