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UmsatzsteuerAufteilung beim Pkw-Vorsteuerabzug: Mit Urteil aus Baden-Württemberg Finanzamt überzeugen

Abo-Inhalt28.06.20234303 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Matthias Ulbrich, Visselhövede

| Der Vorsteuerabzug ist aufzuteilen, wenn Sie als Unternehmer eine Eingangsleistung zum Teil zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwenden. Das regelt § 15 Abs. 4 S. 1 UStG. Es ist dann der Teil der Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen. Vom FG Baden-Württemberg stammt eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Pkw, die Sie kennen sollten. |

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AUSGABE: SSP 7/2023, S. 13 · ID: 49308909

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