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PV-AnlagenBMF erleichtert steuerliche Erfassung von kleinen PV-Anlagen

Abo-Inhalt15.06.20236551 Min. Lesedauer

| Das BMF erleichtert mit einem neuen Schreiben für Betreiber von kleinen PV-Anlagen die steuerliche Erfassung. Danach kann in bestimmten Fällen auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Abs. 1b AO verzichtet werden. Die Neuregelung gilt mit sofortiger Wirkung in allen Fällen, in denen der Betrieb der PV-Anlage seit dem 01.01.2023 aufgenommen wurde. |

Hintergrund | Auch in Fällen, in denen die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind und die Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb der PV-Anlage aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht erhoben wird, sind deren Betreiber nach § 138 Abs. 1 und 1b AO grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebsstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet.

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AUSGABE: SSP 7/2023, S. 3 · ID: 49541139

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