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ImmobilienbesteuerungVorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden: So holen Sie das Maximum heraus

Abo-Inhalt09.06.20234679 Min. LesedauerVon Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld

| Die Finanzverwaltung hat ausführlich Stellung bezogen, wie die Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden aufzuteilen ist. Das war höchste Zeit, weil es zuletzt einige EuGH- und BFH-Urteile gab, die der Auffassung der Verwaltung widersprachen, wonach die Aufteilung fast ausschließlich nach dem Verhältnis der vermieteten Flächen zu erfolgen hatte. SSP fasst die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens für Sie zusammen. |

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AUSGABE: SSP 7/2023, S. 15 · ID: 49325474

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